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Befähigungsnachweis für Tiertransporteure inkl. Prüfung
13. Juni 2023 @ 9:00 - 14. Juni 2023 @ 16:15
Personen, die mit Tieren im Rahmen eines Transportes umgehen, müssen gemäß Artikel 3 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Dies gilt für den Transport jeglicher Wirbeltierarten, also für alle Tiertransporte sowie für Landwirte im Rahmen von Artikel 1 Abs. 2 (Transporte bis max. 50 km). Zudem müssen Transportunternehmer und Sammelstellen nach Artikel 6 Abs. 4 und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sicherstellen, dass der Umgang mit Tieren nur Personen anvertraut wird, die zu den einschlägigen Regelungen des Anhangs I und II (Transportunternehmer, ab Transportstrecke von 65 km) bzw. des Anhangs I (Sammelstellen) geschult wurden.
Mitarbeiter landwirtschaftlicher Unternehmen des Landes Brandenburg sowie weitere interessierte Personen, die nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Berufen Landwirt, Pferdewirt oder Tierwirt bzw. über ein abgeschlossenes Hoch- bzw. Fachhochschulstudium im Bereich Landwirt-schaft oder Tiermedizin verfügen und Tier-transporte von mehr als 65 km durchführen, benötigen einen Befähigungsnachweis zur Durchführung von Tiertransporten.
Dieses Seminar dient der Erlangung des geforderten Befähigungsnachweises nach Artikel 17 der Verordnung EU (VO) 1/2005.
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und bestandener Prüfung eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem, für den Wohnort zuständigen, Veterinäramt. Im Amt wird Ihnen dann der neue EU-weit gültige Befähigungsnachweis ausgestellt.
Der Verein der Kamerunschafzüchter und -halter e.V. übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben in der Beschreibung der Veranstaltungen.