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Sachkundelehrgang Entblutungsschnitt bei Schafen und Rindern mit Sachkundeprüfung

Haus Riswick Elsenpaß 5, Kleeve

Laut Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 „über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung und Tötung" muss jede Person, die Schlachtungen durchführt, einen Sachkundenachweis besitzen. Dies gilt auch für denjenigen, der den Entblutungsschnitt durchführt (z.B. während des Kurban Bayram). Im

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